Einspeisevergütung, Finanzierung und Förderung
Zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen bietet der Finanzmarkt spezielle Kredite, unter anderem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gerne informieren wir Sie ganz individuell über die für Ihre Anlage möglichen Vergünstigungen. Detailierte Beratung erhalten Sie von unserem Partner der Sparkasse Heidelberg.

Einspeisevergütung nach dem EEG ab 01.04.2012
Dachanlagen auf Wohngebäuden
bis 10kWp 19,50ct/kWh
über 10kWp 16,50ct/kWh
Dachanlagen auf neu errichteten Nicht-Wohngebäuden nach §35 Baugesetzbuch („Solarstadt“)
13,50ct/kWh
Freiflächenanlage bis 10 MW
13,50ct/kWh
Zusätzliche monatliche Degression
Die Degression der Einspeisevergütung wird auf monatliche Schritte umgestellt, um so die Endrallye vor den Stichtagen der Senkung zu verhindern.
- Die Basisdegression beträgt 1 Prozent pro Monat
- Die monatliche Degression erhöht sich zusätzlich ab dem 1. November 2012, wenn der Zielkorridor einer bestimmten Zeitperiode überschritten wird, und beträgt maximal 2,8 Prozent im Monat, wenn hochgerechnet mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden.
- Bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors soll die Degression abgemildert bzw. ausgesetzt werden.
Technische Inbetriebnahme
Zukünftig hängt die Vergütung vom Zeitpunkt ab, an dem die Photovoltaikanlage technisch in Betrieb genommen wird: Der Solargenerator muss fertig am endgültigen Ort montiert, der Wechselrichter installiert und die Verkabelung zum Wechselrichter endgültig sein.
Marktintegrationsmodell
Der Bundestag hat außerdem das sogenannte Marktintegrationsmodell beschlossen. Demnach wird bei Anlagen bestimmter Größe nicht mehr der volle Anlagenertrag vergütet. Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Folgende Marktsegmente sind betroffen:
- Dachanlagen bis 10 kWp erhalten nur noch 80 Prozent des Stroms über das EEG vergütet.
- Für Dachanlagen ab 10 kWp beträgt die Vergütung 90 Prozent des produzierten Stroms.
- Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MWp erhalten weiterhin 100 Prozent der eingespeisten Strommenge vergütet. Dies gilt auch für Freiflächenanlagen bis 10 MWp.
Bitte beachten Sie: Der bisherige Eigenverbrauchsbonus wurde abgeschafft. Die Basisdegression beträgt ab dem 1. Mai 2012 1 Prozent pro Monat. Da die Einspeisevergütungssätze oftmals unter den Strombezugspreisen liegen, ist Eigenverbrauch weiterhin empfehlenswert und wirtschaftlich sinnvoll.
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