Einspeisevergütung, Finanzierung und Förderung
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen werden vom Gesetzgeber gezielt gefördert. Die wichtigste Grundlage dafür wurde bereits im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen. Dieses Gesetz fördert die Nutzung unter anderem von Sonnenenergie. Für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom garantiert Ihnen der Gesetzgeber eine Vergütung durch ihren Netzbetreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren, plus der verbleibenden Monate aus dem Jahr der Inbetriebnahme. Somit haben Sie eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Die Qualität unserer Photovoltaikanlagen ermöglichen eine Stromerzeugung über Jahrzehnte. Die Amortiesierung ist meistens schon nach zehn Jahre erreicht. Wir zeigen Ihnen individuelle Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Günstige Kredite nutzen
Zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen bietet der Finanzmarkt spezielle Kredite, unter anderem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gerne informieren wir Sie ganz individuell über die für Ihre Anlage möglichen Vergünstigungen. Detailierte Beratung erhalten Sie von unserem Partner der Sparkasse Heidelberg. 
| Einspeisevergütung nach dem EEG ab 01.01.2012 | ||
| Aufdachanlagen | ct/kWh | |
| bis 30kW | 24,43 | |
| ab 30 bis 100kW | 23,23 | |
| ab 100 bis 1.000 kW | 21,98 | |
| über 1.000 kW | 18,33 | |
| Eigenverbrauch | ||
| Anteil bis 30 Prozent d. Gesamtertrags | bis 30 kW | 8,05 |
| Anteil über 30 Prozent d. Gesamtertrags | 12,43 | |
| bis 30 Prozent | ab 30 bis 100 kW | 6,85 |
| über 30 Prozent | 11,23 | |
| bia 30 Prozent | ab 100 bis 500 kW | 5,60 |
| über 30 Prozent | 9,98 | |
| Freiflächenanlage | Freiflächenanlagen | 17,94 |
| Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen | 18,76 | |