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Änderung des EEG Print
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Am Dienstag wurde im Koalitionsausschuss in Anwesenheit der Bundeskanzlerin und der Fraktionsspitzen über eine gemeinsame Position zur Solarstromförderung abgestimmt. Damit wurde eine neue Beschlussvorlage ausgearbeitet, die allerdings noch nicht verabschiedet wurde. Folgende Änderungen sollen demnach zum 1. Juli 2010 umgesetzt werden:
  • Die Einspeisevergütung für Aufdachanlagen (< 1 MW) soll einmalig um 16 Prozent abgesenkt werden
  • Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung um 15 Prozent erfolgen.
  • Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen sowie bei Aufdachanlagen > 1 MW soll die Absenkung 11 Prozent betragen.
  • Freiflächenanlagen auf umgewandelten Ackerflächen sollen nicht mehr vergütet werden, eine Übergangsfrist soll jedoch die Vergütung von Projekten, die bereits geplant sind, entsprechend regeln. Demnach sollen die alten EEG-Regeln nur bei Projekten, für die bis zum 1. Januar 2010 bereits eine Baugenehmigung vorlag, angewandt werden können. 
  • Neu ist, dass Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbegrundstücken sowie auf Flächen von Verkehrswegen (Autobahnen/Schienenwege) vergütet werden sollen.
  • Der Eigenverbrauchsvorteil soll auf 8ct/kWh festgeschrieben und auf Anlagen bis 800kW begrenzt werden. Eine genauere Ausgestaltung ist jedoch noch unklar. Derzeit sieht die Änderung vor, die Eigenverbrauchsregelung bis zum 31.12.2011 zu befristen, so dass eine Überprüfung der Regelung im Rahmen der EEG-Novelle 2012 erfolgen kann. 
  • Der Wachstumskorridor soll für 2011 weiterhin Bestand haben. Falls der jährliche Zubau 2010 über 3,5 GW liegt, wird die Vergütung um weitere 2,5 Prozent verkürzt, liegt der Zubau über 4,5 GW wird zusätzlich um 5 Prozent gekürzt. Unklar ist noch, welche Monate als Bemessungszeitraum herangezogen werden.

Diese Eckpunkte sollen laut BSW vom Bundesumweltministerium in den nächsten Tagen ausformuliert und am 3. März dem Kabinett als Formulierungsvorschlag vorgelegt werden. Daran schließen sich im März die parlamentarischen Beratungen im Bundestag an. Erst danach wird über die Änderungen entschieden.

Nach wie vor halten wir die Kürzungen der Vergütung für zu hoch und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass eine Degression mit Augenmaß erfolgt. Für sehr realistisch halten wir, dass eine weitere Absenkung der Vergütung ab 1. Juli erfolgen wird. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr ET SolarPower Vertriebsteam gerne zur Verfügung.


ET SolarPower GmbH
| Hockenheim den, 24. Februar 2010 | Alle Angaben ohne Gewähr